1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der 02100 Digital GmbH, Kampstraße 4, 20357 Hamburg (nachfolgend „02100 Digital“) und Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich aller Leistungen von 02100 Digital (nachfolgend „Leistungen“).
1.2. Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn 02100 Digital den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
1.3. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB gelten die AGB auch für zukünftige Rechtsgeschäfte, ohne dass im Einzelfall gesondert auf die AGB verwiesen werden muss.
1.4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5. Bei Unklarheiten oder Abweichungen geht das individuelle Angebot von 02100 Digital (nachfolgend „Angebot“) diesen AGB vor.
2.1. 02100 Digital erbringt Leistungen entweder im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten oder im Rahmen einer fortlaufenden Zusammenarbeit.
2.2. Art, Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistungen werden in einem gesonderten Angebot festgelegt (nachfolgend „Angebot“).
2.3. Mit Übersendung des Angebotes an den Kunden gibt 02100 Digital ein rechtliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Durch Bestätigung des Angebots in Textform (nachfolgend „Bestätigung“) nimmt der Kunde das Angebot rechtswirksam an, sodass zwischen den Parteien ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen auf Basis des Angebotes und dieser AGB zustande kommt. Wird die Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsdatum erteilt, kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
2.4. Sofern die Leistung die Anpassung an oder von Drittprodukten umfasst, ist nur die Zurverfügungstellung der Leistung im Drittprodukt geschuldet, nicht jedoch die Zurverfügungstellung des Drittproduktes.
2.5. Bearbeitungszeiträume sind auf den Zeitpunkt ab Zustandekommen des Vertrages avisiert.
2.6. Bei den im Angebot festgehaltenen Stundenaufstellungen handelt es sich um geplante Arbeitsaufwände, die nicht verbindlich sind. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern nicht im Angebot ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.
2.7. Beratungsleistungen und Projektmanagement werden als Dienstleistungen erbracht.
2.8. Rechtsdienstleistungen, insbesondere marken-, urheber-, und wettbewerbsrechtliche Prüfungen und Beratung, sind nicht Umfang der Leistungen.
3.1. Der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit der Parteien hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Leistungen mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:
a. 02100 Digital und dessen zur Durchführung des Vertrages eingesetztem Personal alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
b. Der Kunde verschafft 02100 Digital Unterlagen, Dateien, Vorlagen und sonstigen für die Durchführung der zu erbringenden Leistungen notwendigen Informationen unaufgefordert, möglichst früh- bzw. rechtzeitig zur Vertragserfüllung und frei von Rechten Dritter.
c. Der Kunde reagiert auf Aufforderungen von 02100 Digital zur Abgabe von Erklärungen, Auswahl von Entwürfen, Beibringung von Unterlagen oder Informationen und Durchführung einer Abnahme unverzüglich.
d. Werden Leistungen von 02100 Digital beim Kunden erbracht, so stellt der Kunde für diese Zeit Arbeitsplätze für 02100 Digital kostenlos zur Verfügung, ebenso, sofern notwendig, benötigte Werkzeuge, Netzwerk- und Internet-Anbindungen.
e. Der Kunde benennt gegenüber 02100 Digital einen kompetenten Ansprechpartner, der berechtigt ist, rechtswirksame Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben.
3.2. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss von 02100 Digital oder einem kundigen Dritten darüber informiert und beraten lassen, ob die von ihm gewünschten Leistungsergebnisse technisch, fachlich sowie im Rahmen der finanziellen Vereinbarung der Parteien durch 02100 Digital umsetzbar ist.
3.3. Solange der Kunde nicht oder nicht ordnungsgemäß seine Mitwirkungspflichten erfüllt, und dies dazu führt, dass 02100 Digital seinen Pflichten nicht nachkommen kann, tritt auf Seiten von 02100 Digital kein Verzug ein. Fristen und Termine verschieben sich entsprechend der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
4.1. Die Parteien vereinbaren für die Erbringung der Leistungen einen dynamischen / agilen Entwicklungsprozess. Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses sprechen sich die Parteien in kurzen Abständen über den aktuellen Stand und nächste Entwicklungsziele in Planungstreffen ab. Diese Entwicklungsziele werden im Anschluss von 02100 Digital in kurzen Entwicklungsiterationen umgesetzt.
4.2. Nach jeder Entwicklungsrunde wird wiederum ein Planungstreffen durchgeführt, in dem die Prüfung und Freigabe der jeweiligen Entwicklungsziele durch beide Parteien erfolgen. Die Freigabe im Rahmen des jeweiligen Planungstreffens gilt als Teilabnahme. Die Parteien werden spätestens nach Erreichen von im Angebot festgelegter Phasen jeweils Teilabnahmen der jeweiligen Phase durchführen.
4.3. 02100 Digital erarbeitet bis zu zwei (2) Entwürfe für den Kunden, aus denen der Kunde einen Entwurf zur weiteren Bearbeitung auswählen kann.
Hat der Kunde Änderungswünsche, die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen oder wesentlich von den ursprünglichen Leistungen abweichen, setzt auf Anfrage des Kunden eine Korrekturphase ein (nachfolgend „Change Request“), welche gesondert vergütet wird. 02100 Digital erstellt dem Kunden auf Anfrage ein entsprechendes Nachtragsangebot. Die Erbringung der Leistungen ist während des Change Request bis zur Annahme oder Ablehnung des Nachtragsangebotes ausgesetzt. Entsprechende Leistungs- und Lieferfristen von 02100 Digital verlängern sich um die Dauer des Change Request.
6.1. 02100 Digital bleibt Eigentümer und Inhaber aller Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht, an sämtlichen Materialien, wie Logos, Programmierarbeiten und Quellcode, Entwürfen, Skizzen, Designs, Templates, Präsentationen, (nachfolgend „Materialien“) die 02100 Digital zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zustehen oder von 02100 Digital oder von Dritten im Auftrag von 02100 Digital nach Abschluss des Vertrages entwickelt werden (nachfolgend „02100 Digital-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.
6.2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt 02100 Digital dem Kunden an allen explizit im Angebot benannten Materialien ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zu dem im Angebot vereinbarten Zweck ein.
6.3. Die Übergabe von Quellcode, Datensätzen, Filmen, Fotographien, Templates und Rohdaten ist von 02100 Digital nicht geschuldet.
6.4. Nutzungsrechte an Materialen für vom Kunden abgelehnte und abgebrochene Leistungen (Ideen, Entwürfe, etc.) verbleiben vollständig bei 02100 Digital.
6.5. Sofern 02100 Digital zur Erbringung von Leistungen Materialien oder Leistungen von Dritten lizenziert, richtet sich der Umfang der Rechteeinräumung nach den Lizenzbedingungen des Dritten. Dies gilt auch für Softwareprodukte Dritter und Open Source Software. 02100 Digital weist den Kunden auf die Geltung der Lizenzbedingungen des Dritten hin.
6.6. Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zustehen oder Kunden oder von Dritten im Auftrag des Kunden nach Abschluss des Vertrages entwickelt werden (nachfolgend „Kunden-Materialien“). Der Kunde räumt 02100 Digital ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden-Materialien ein.
6.7. Der Kunde erklärt, dass sämtliche 02100 Digital für die Durchführung des Vertrages bereitgestellten Kunden-Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass der Kunde berechtigt ist, 02100 Digital diese Kunden-Materialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung zu stellen und zur Nutzung gemäß der vereinbarten Leistungen unterzulizenzieren.
7.1. Der Kunde stellt 02100 Digital von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie Ansprüchen auf nachträgliche Vergütung von Urhebern gemäß §§ 32, 32a UrhG, die gegen 02100 Digital in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kunden-Materialien erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kunden-Materialien abzuwehren. Dem Kunde bekannt werdende Ansprüche Dritter hat dieser 02100 Digital unverzüglich mitzuteilen. 02100 Digital ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die 02100 Digital durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von 02100 Digital. Soweit 02100 Digital die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.
7.2. Im Gegenzug erklärt 02100 Digital, dass im Rahmen der Leistungen erstellte Materialen ebenfalls frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass 02100 Digital berechtigt ist, die Materialien für die Durchführung des Vertrages zu nutzen. Soweit der Kunde die von 02100 Digital unter dem Vertrag gelieferten Materialien selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfällt die vorstehende Erklärung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die von ihm oder einem Dritten vorgenommenen Änderungen keine Verletzung von Schutzrechten Dritter verursacht haben. Von der Freistellung ausgenommen sind marken- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter.
7.3. Für den Fall, dass gegen den Kunden oder gegen 02100 Digital von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht wird, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich darüber zu benachrichtigen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. 02100 Digital hat das Recht, von der Geltendmachung betroffene Materialien auszutauschen oder so verändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist.
8.1. 02100 Digital ist bei der Wahl der Personen, die 02100 Digital zur Leistungserbringung einsetzt, frei.
8.2. Die von 02100 Digital eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von 02100 Digital eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen.
8.3. 02100 Digital ist berechtigt für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. 02100 Digital trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien, die auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrags werden, den 02100 Digital mit dem jeweiligen Subunternehmer abschließt. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß Ziffer 17.
8.4. Aufträge zur Produktion von Produkten, Gestaltungsmedien und Werbemitteln, an deren Erstellung 02100 Digital vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Kunden. 02100 Digital ist berechtigt, die vorstehenden Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen. In diesen Fällen erstattet der Kunde die angefallenen Kosten.
Gegenüber 02100 Digital gelten solche Vertragspartner des Kunden, die durch den Kunden ausdrücklich benannt werden (nachfolgend „Drittdienstleister“), als Erfüllungsgehilfen des Kunden sowie deren Wissen als Wissen des Kunden und umgekehrt. Willenserklärungen von Drittdienstleistern gegenüber 02100 Digital bedürfen der Genehmigung durch den Kunden in Textform.
10.1. 02100 Digital bewirkt die Lieferung, indem 02100 Digital dem Kunden entweder
a. die Leistungen auf Datenträgern/ Servern des Kunden installiert,
b. Leistungen in Drittprodukten oder auf Drittservices implementiert und dies dem Kunden mitteilt,
c. die Leistungen durch einen Link oder per E-Mail online abrufbar bereitstellt und dies dem Kunden mitteilt, oder
d. die körperlichen Leistungen versendet und dies dem Kunden mitteilt.
10.2. Die Lieferung von digitalen Leistungen erfolgt auf Basis von marktüblichen Formaten.
10.3. Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Leistungen versandbereit bei 02100 Digital bereitstehen, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Leistungen abrufbar bereitgestellt werden und dies dem Kunden mitgeteilt wird.
10.4. Solange 02100 Digital
a. auf die Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder
b. auf den Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung wartet oder
c. durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von 02100 Digital, im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist, behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder andere unverschuldete Umstände in ihren Leistungen behindert ist („höhere Gewalt“),
gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (nachfolgend „Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. 02100 Digital teilt dem Kunden derartige Behinderungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mit.
11.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den Vereinbarungen im Angebot.
11.2. Im Rahmen von Projektverträgen können abgrenzbare Teilleistungen in Teilrechnungen abgerechnet werden.
11.3. Im Rahmen einer fortlaufenden Zusammenarbeit werden Zeitaufwände und wiederkehrende Pauschalen monatlich abgerechnet. 02100 Digital wird dem Kunden jeweils bis zum 15. eines Kalendermonats für den jeweils vorangegangenen Monat eine Rechnung übermitteln.
11.4. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF-Format) einverstanden.
11.5. Die Vergütung ist fällig und ohne Abzug zahlbar mit den in den Rechnungen gesetzten Zahlungsfristen.
11.6. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die 02100 Digital im Rahmen der vereinbarten Leistungen eingeht und die Leistungen betreffen, die 02100 Digital nicht typischerweise selbst erbringt, beispielsweise externe Vervielfältigungskosten und Lizenzkosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.7. Reisekosten sind nach Erfordernis mit dem Kunden abzustimmen. Der erforderliche Aufwand ist vom Kunden freizugeben und wird auf Basis der entstandenen Kosten/Auslagen abgerechnet.
11.8. Der Kunde ist zu einer Nutzung von Leistungen, die über die in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von 02100 Digital berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zustimmung ist 02100 Digital berechtigt, die für die weitergehende Nutzung anfallende Vergütung in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.9. Sämtliche sonstigen im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen möglicherweise entstehenden Kosten (z.B. für Speicherung und Übermittlung, Transportkosten, Verpackungskosten, GEMA-Gebühren, Abgaben für die Künstlersozialkasse und Zollkosten) werden vom Kunden getragen und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
11.10. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
12.1. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung der Parteien bedarf.
12.2. Verträge im Rahmen einer fortlaufenden Zusammenarbeit der Parteien haben eine unbestimmte Laufzeit. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
12.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.1. 02100 Digital leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt 02100 Digital nach eigener Wahl eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn 02100 Digital dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Abweichungen, die die Leistungen nur unerheblich mindern, stellen keinen Mangel dar.
13.2. Bei Rechtsmängeln leistet 02100 Digital zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft 02100 Digital nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Leistungen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungen.
13.3. 02100 Digital übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch Leistungen bestimmte Erfolge oder Veränderungen erzielt werden können.
13.4. 02100 Digital ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung gemäß Ziffer 11 bezahlt hat.
13.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Der Kunde hat dabei ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich das Recht vorbehält, bei erneutem Fehlschlagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
13.6. Schlägt die Nachbesserung auch in der Nachfrist fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn nicht ein unerheblicher Mangel vorliegt.
13.7. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch fehlerhafte Kunden-Materialen oder Abweichungen von vorgegebenen Spezifikationen in Bezug auf die Kunden-Materialien entstehen. Der Kunde hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder Dritte die Leistungen verändern, es sei denn, er weist nach, dass die Änderung die Bearbeitungsaufwendungen durch 02100 Digital nicht wesentlich erschwert und der Mangel an den Leistungen bei der Übergabe vorhanden war.
13.8. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Rahmen von Kaufverträgen beträgt ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Leistung.
13.9. Ergänzend zu den in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.1. Neben einer ausdrücklichen Aufforderung, stellen auch die Überlassung von Entwürfen zur Prüfung sowie die Mittelung über die Bewirkung von Leistungen gemäß Ziffer 10.1 eine Aufforderung zur Abnahme dar.
14.2. Der Kunde nimmt die Leistungen ab, wenn sie zur Abnahme bereitgestellt wurden und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
14.3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Gestalterisch-künstlerische Gründe berechtigen ebenfalls nicht zur Abnahmeverweigerung.
14.4. Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel werden vom Kunden dokumentiert und 02100 Digital unverzüglich angezeigt.
14.5. Der Kunde kann die Abnahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erklären. Die Leistungen gelten insbesondere auch als abgenommen, wenn der Kunde
a. die Leistungen nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Abnahmeprüfung, oder
b. nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung zur Abnahme wegen nicht nur unwesentlicher Mängel die Abnahme verweigert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erklärt hat.
14.6. Teilabnahmen von Leistungsbestandteilen sind möglich.
15.1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 15 haftet 02100 Digital nur, wenn und soweit 02100 Digital, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von 02100 Digital oder der von 02100 Digital zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet 02100 Digital jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 02100 Digital, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von 02100 Digital der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
15.3. Für die Wiederbeschaffung von Daten und sonstige Schäden aufgrund von Datenverlust haftet 02100 Digital nur in der Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, und nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind; der Kunde also insbesondere eine regelmäßige und gefahren-entsprechende Anfertigung von Sicherungskopien durchgeführt hat.
15.4. Die in den vorstehenden Ziffern 15.1 bis 15.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 15.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von 02100 Digital nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
15.5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 15 unberührt.
16.1. Die Parteien erbringen alle Leistungen unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts.
16.2. Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten und Programme jeweils vor Übergabe an 02100 Digital oder soweit in seinem Verantwortungsbereich befindlich in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern, um damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
17.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer 17.2 betreffend 02100 Digital, die dem Kunden während der Dauer des Vertrages oder vorvertraglich mitgeteilt, offengelegt oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, streng vertraulich zu behandeln. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 17 ist der Kunde nicht berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung von 02100 Digital zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.
17.2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt
a. für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie
b. über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch für solche Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen, z.B. Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen von 02100 Digital.
17.3. Für die Einordnung als Vertrauliche Information ist unerheblich, (i) ob und auf welchem Trägermedium die jeweilige Vertrauliche Information verkörpert ist; (ii) ob die jeweilige Vertrauliche Information als "vertraulich" oder "geheim" gekennzeichnet ist; (iii) ob die jeweilige Vertrauliche Information aus Sicht des Kunden einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat; (iv) ob neben dem Abschluss des Vertrages andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit ergriffen werden.
17.4. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 17.2 dürfen offengelegt werden,
a. soweit die entsprechenden Informationen allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind;
b. soweit die entsprechenden Informationen dem Empfänger bereits ohne Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung oder von sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsvorschriften rechtmäßig bekannt geworden sind;
c. unter Beachtung des Need-to-Know-Prinzips gegenüber Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Beratern des Kunden, die von Gesetzes wegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht oder einer dieser Vereinbarung vergleichbaren Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen;
d. soweit dies aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder aufgrund gesetzlicher Offenlegungspflichten zwingend erforderlich ist.
Im Übrigen bleiben die §§ 3 und 5 GeschGehG unberührt.
17.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Nutzung, Verwertung oder Veröffentlichung sowie vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, welche der Kunde zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art anwendet.
17.6. Der Kunde hat auf Anforderung von 02100 Digital unverzüglich nach Beendigung des Vertrages alle dem Kunden übergebenen Vertraulichen Informationen (einschließlich sämtlicher davon gefertigten Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstigen Vervielfältigungen) an 02100 Digital herauszugeben bzw. deren Herausgabe sicherzustellen oder auf Verlangen von 02100 Digital zu vernichten und/oder von Datenträgern zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese vernichtet bzw. gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
17.7. Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder die sonstigen vertraulichen Informationen von 02100 Digital, einschließlich solcher aus dem GeschGehG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer unberührt. Die in dieser Ziffer geregelten Verpflichtungen werden - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - durch die Bestimmungen des GeschGehG oder durch sonstige gesetzliche Bestimmungen nicht beschränkt.
17.8. Im Falle der Verletzung dieser Ziffer behält sich 02100 Digital das Recht vor, weitere Schritte gegen den Kunden zu ergreifen, einschließlich und ohne Einschränkung zivilrechtlicher Klagen auf Schadenersatz sowie einstweiliger Verfügungen.
17.9. Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den Kunden stellt eine erhebliche Verletzung des Vertrages dar, die den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Macht 02100 Digital im Einzelfall für einen solchen Verstoß von diesem Recht der Kündigung keinen Gebrauch, behält er sich das Recht einer Kündigung (aus wichtigem Grund) im Wiederholungsfall vor.
17.10. Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.
17.11. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend über die Beendigung des Vertrages hinaus.
18.1. 02100 Digital ist berechtigt den Kunden und die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz zu nutzen und insbesondere in Präsentationen, Case Studies, auf der Website, in Artikeln, Interviews oder Pressemitteilung zu nennen.
18.2. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich mit dem Gebrauch von Firma, Markenzeichen und anderen geschützten Zeichen durch 02100 Digital zur Referenznennung einverstanden.
18.3. Der Kunde kann der Nennung als Referenz jederzeit widersprechen.
19.1. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 02100 Digital berechtigt, Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu 02100 Digital abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2. Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche einer anderen Partei aus diesem Vertrag aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten oder durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden, diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
20.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz von 02100 Digital der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist Erfüllungsort der Sitz von 02100 Digital.
20.4. Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieser AGB ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
21.1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Nebenabreden bestehen nicht.
21.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Stand: Juni 2022