Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ab Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote wie Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Das BFSG basiert auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen das Gesetz mit sich bringt, wie Unternehmen rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden können und warum digitale Barrierefreiheit sich auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben lohnt.
<h2 id="Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Unternehmen" data-headline="Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Unternehmen"><span class="first_id_number">1.</span>Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Unternehmen</h2>
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer), ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Das Gesetz umfasst sowohl Produkte als auch Dienstleistungen und schreibt vor, dass Websites, mobile Apps und bestimmte technische Geräte den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen müssen.
Ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist, können Sie in den jeweiligen Paragrafen des Gesetzes nachlesen:
- §1 Absatz 2: Definiert Produkte, die unter das Gesetz fallen.
- §1 Absatz 3: Bezieht sich auf Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen.
Auch wenn das BFSG Ihr Unternehmen nicht direkt betrifft, kann die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit dennoch sinnvoll sein. Sie steigern damit die Benutzerfreundlichkeit, erweitern Ihre Reichweite und zeigen soziales Engagement. Ein barrierefreies Angebot kann zudem einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
<h2 id="Wann müssen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen umsetzen?" data-headline="Wann müssen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen umsetzen?"><span class="first_id_number">2.</span>Wann müssen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen umsetzen?</h2>
Die gesetzlichen Vorgaben des BFSG treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue digitale Angebote barrierefrei sein. Für bestehende Produkte besteht eine Übergangsfrist bis 2030 – Websites und Apps fallen allerdings nicht unter die Kategorie „Produkte“ und müssen daher schon ab 2025 den Vorgaben entsprechen.
Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um sich rechtzeitig auf die Anforderungen vorzubereiten und etwaige Anpassungen effizient umsetzen zu können.
<h2 id="Möglichkeiten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung" data-headline="Möglichkeiten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung"><span class="first_id_number">3.</span>Möglichkeiten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung</h2>
Sollte die Umsetzung der Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen. Dafür müssen Unternehmen bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einen Antrag stellen und nachweisen, dass die Umsetzung der Anforderungen mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden wäre.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Ausnahmen nur in seltenen Fällen gewährt werden und die Hürden hoch sind. Die Behörde prüft jeden Antrag genau und gewährt eine Ausnahme nur, wenn die Barrierefreiheit wirklich nicht praktikabel umsetzbar ist und nicht lediglich aufgrund von Kosten oder Bequemlichkeit vernachlässigt wird.
<h2 id="Bußgelder und rechtliche Risiken bei Nichteinhaltung der Anforderungen" data-headline="Bußgelder und rechtliche Risiken bei Nichteinhaltung der Anforderungen"><span class="first_id_number">4.</span>Bußgelder und rechtliche Risiken bei Nichteinhaltung der Anforderungen</h2>
Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Marktüberwachungsbehörde kann Geldstrafen bis zu 100.000 € verhängen. Zusätzlich gibt es weitere rechtliche Risiken:
- Unlauterer Wettbewerb: Das BFSG ist in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb integriert. Ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen könnte dazu führen, dass Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerber rechtliche Schritte einleiten, um fairen Wettbewerb sicherzustellen.
- Gewährleistungsrecht: Produkte, die den Anforderungen des BFSG nicht genügen, können vom Kunden zurückgegeben oder preislich gemindert werden. Gerade bei Produkten, die für Menschen mit Behinderungen nicht nutzbar sind, hat der Kunde ein Recht auf Rückerstattung oder Preisminderung.
- Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, alle Kunden fair und umfassend zu informieren. Wenn z. B. eine Buchungsplattform nicht barrierefrei ist und ein Kunde dadurch eine falsche Bestellung tätigt, kann das Unternehmen schadensersatzpflichtig werden.
- Klagen durch Verbraucher und Verbände: Menschen mit Behinderungen können bei der zuständigen Behörde auf Verstöße gegen das BFSG hinweisen. Falls die Behörde nicht tätig wird, können betroffene Nutzer oder Verbraucherschutzverbände gegen das Unternehmen klagen. Das neue Verbandsklagengesetz stärkt zudem die Rechte von Verbänden, im Interesse von Verbrauchern Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchzusetzen.
<h2 id="Warum digitale Barrierefreiheit eine sinnvolle Investition ist" data-headline="Warum digitale Barrierefreiheit eine sinnvolle Investition ist"><span class="first_id_number">5.</span>Warum digitale Barrierefreiheit eine sinnvolle Investition ist</h2>
Die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Durch die Anpassung Ihrer Websites und Apps erreichen Sie eine größere Zielgruppe und verbessern die Benutzererfahrung für alle Kunden – auch für Menschen ohne Behinderungen. Digitale Barrierefreiheit zeigt soziales Engagement und stärkt das Vertrauen in Ihre Marke.
Zusätzlich erschließen Sie potenziell neue Märkte und Zielgruppen, da Menschen mit Behinderungen eine zunehmend bedeutende Nutzergruppe darstellen. Dies wirkt sich positiv auf Ihr Markenimage aus und kann Ihnen im Wettbewerb einen Vorteil verschaffen.
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<h2 id="Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten" data-headline="Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten"><span class="first_id_number">6.</span>Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten</h2>
Das BFSG sorgt dafür, dass digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich sind und fördert die digitale Inklusion. Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ergreifen, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch durch eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit und eine erweiterte Kundenbasis.
Da die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit oft eine gewisse Planungszeit erfordert, sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Anpassungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind. Eine genaue Planung und die rechtzeitige Einbeziehung von Experten für Barrierefreiheit helfen, die Anforderungen effizient und fristgerecht umzusetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt, um die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen zu klären.